„Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Bürger und Bürgerinnen Europas. Es wird von den Bürgern und Bürgerinnen Europas gewählt (…)
Das macht das Europäische Parlament:
- Es entscheidet mit dem Ministerrat über Gesetze in der EU.
- Es muss zustimmen, wenn die EU einen Vertrag mit einem Staat schließen will. Zum Beispiel mit den USA.
- Es entscheidet über das Geld in der EU mit.
- Es prüft, ob sich die EU beim Geldausgeben an die Regeln hält.
- Es kontrolliert die Arbeit der Europäischen Kommission.“
Aus: Das Europäische Parlament | einfach POLITIK | bpb.de, abgerufen am 6.5.2024
Was tut das Parlament?
Das Parlament hat drei zentrale Aufgaben:
Gesetzgebung
- Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, gemeinsam mit dem Rat der EU, auf der Basis von Vorschlägen der Europäischen Kommission
- Entscheidungen über internationale Abkommen
- Entscheidungen über Erweiterungen
- Prüfung des Arbeitsprogramms der Kommission und Aufforderung an selbige, Rechtsvorschriften vorzuschlagen
Kontrolle
- Demokratische Kontrolle aller EU-Organe
- Wahl der Kommissionspräsidentin und Zustimmung zur Kommission als Ganzes. Möglichkeit eines Misstrauensvotums, das die Kommission zum Rücktritt zwingt
- Entlastung, d. h. Genehmigung der Ausgaben aus dem EU-Haushalt
- Petitionen, Einsetzen von Untersuchungsausschüssen
- Erörterung der Währungspolitik mit der Europäischen Zentralbank
- Befragung von Kommission und Rat
- Wahlbeobachtung
Haushalt
- Aufstellung des Haushaltsplans der EU — gemeinsam mit dem Rat
- Genehmigung des langfristigen EU-Haushalts, des sogenannten „mehrjährigen Finanzrahmens“
Europäisches Parlament – Aufgaben und Befugnisse | Europäische Union (europa.eu)